Willkommen auf der Website der Grillhütte “Waldesruh” Arzheim

Vereinsring Arzheim

Nutzungsordnung Grillhütte

Die Grill- und Schutzhütte Arzheim ist Eigentum der Stadt Koblenz. Sie wird im Auftrag der Stadt Koblenz durch den Vereinsring Arzheim verwaltet und unterhalten. Der Vereinsring Arzheim beauftragt einen Hüttenwart mit allen Angelegenheiten, die mit der Vergabe der Hütte zur privaten Nutzung im Zusammenhang stehen. Dieser ist im Rahmen dieser Nutzungsordnung und seiner Anweisungen vom Vereinsring Arzheim weisungsbefugt gegenüber allen Nutzern der Grill- und Schutzhütte.


Als Hüttenwart wurde beauftragt: Herr Torsten Zenz, Pfarrer-Wilmerstaedt-Str. 15, 56077 Koblenz, Tel.: 0261-97349111 od. 017620512663

Zur Grillhütte Arzheim gehören: die Hütte mit Schutzhüttenvordach, der Grill- und Spielplatz, die Toilettenanlage sowie das Gelände in unmittelbarer Umgebung von Grillhütte und Toilettenanlage.

Anmeldungen zur Nutzung der Grillhütte nimmt der Hüttenwart entgegen. Er vermerkt sie in der Reihenfolge der Anmeldung im Vormerkbuch. Die Reservierung wird erst verbindlich, wenn der Nutzungsvertrag geschlossen wurde und das Nutzungsentgelt gezahlt wurde.

Für die Nutzung der Grillhütte einschliesslich Außen- und Toilettenanlage ist ein Nutzungsentgelt  zu entrichten. Die Höhe wird durch den Vereinsring Arzheim festgesetzt. Die dem Vereinsring Arzheim angeschlossenen Vereine sowie die Feuerwehr Arzheim können die Hütte einmal jährlich kostenlos nutzen. Die Nutzung der Schutzhütte durch Wanderer ist kostenfrei.

Bei Übernahme der Hütte ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution wird vom Vereinsring Arzheim festgesetzt. Bei Hinterlegung in Form eines Euroschecks ist die Kartennummer auf der Rückseite zu vermerken und zu unterschreiben. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Hütte zurückerstattet.

Der Zeitpunkt der Übernahme der Hütte ist mit dem Hüttenwart abzusprechen. Hüttenwart und Nutzer gehen Hütte, Grill- und Spielplatz sowie Toilettenanlage gemeinsam ab. Der Hüttenwart weist den Nutzer in Besonderheiten wie Einspeisungspunkt Strom etc. ein. Eventuelle Schäden werden auf Wunsch des Nutzers schriftlich festgehalten. Verzichtet ein Nutzer von sich aus auf den gemeinsamen Rundgang, kann er bei Rückgabe der Hütte nicht geltend machen, dass eventuelle Schäden nicht durch ihn verursacht worden sind.

Bei der Nutzung der Hütte ist folgendes zu beachten:
- die vorhandene elektrische Anlage, die über einen Stromerzeuger betrieben wird,  darf zusätzlich mit max. 1500 Watt belastet werden,
- Müllsäcke, Toilettenpapier, Seife, Reinigungsgerät, Reinigungsmittel sind selbst bereitzustellen,
- die Entnahme von Holz aus dem Wald ist nicht gestattet. die Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass              unbeteiligte Personen nicht gestört werden,
- das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf dem Waldparkplatz in unmittelbarer Nähe der Hütte gestattet. Das Parken auf den Waldwegen ist nicht gestattet,
- bei Verlassen der Hütte sind alle Feuer sorgfältig zu löschen. Hütte und Toilettenanlage sind ordnungsgemäss zu verschließen,
- im Winterhalbjahr ist die Wasserspülung für die Toilettenanlage abgestellt. Wasser zum Spülen wird dann aus dem Behälter neben der Toilette entnommen.

Die Hütte, der Spiel- und Grillplatz, das unmittelbar an die Hütte angrenzende Gelände sowie die Toilettenanlage sind durch den Nutzer vor Rückgabe der Schlüssel zu reinigen. Dazu gehört :

- Kehren und feucht Wischen der Hütte und Toilettenanlage,
- Reinigen der Waschbecken, Urinale und Toiletten,
- Abwischen der Tische und Bänke, Entfernen von Wachsresten, Heftklammern, Reißbrettstiften,
- Entfernen von Asche und sonstigen Resten aus den Feuerstellen,
- Kehren des Bereichs unter dem Schutzhüttenvordach,
- Entfernen von Unrat (Flaschen, Dosen, Bierdeckel, Flaschen- und Dosenverschlüssen, Papier usw. von - Grill- und Spielplatz sowie den Bereich um die Grillhütte,
- der produzierte Müll ist in mitgebrachten Müllsäcken oder Behältnissen ordnungsgemäss zu entsorgen. - Wird festgestellt, dass Müll im Wald oder sonst wo unsachgemäss          entsorgt wurde, wird dies zur  Anzeige gebracht.

Die Rückgabe der Hütte an den Hüttenwart in ordnungsgemässen Zustand hat bis spätestens 12.00 Uhr des auf den Nutzungstag folgenden Tages zu erfolgen. Hüttenwart und Nutzer gehen die Gesamtanlage gemeinsam zur Überprüfung des Reinigungszustandes und Feststellung eventueller Beschädigungen ab. Ist die Anlage ordnungsgemäss gereinigt und werden keine Schäden festgestellt, wird die hinterlegte Kaution gegen Rückgabe der Schlüssel ausgehändigt.

Die Kaution wird einbehalten, wenn:

- die Hütte nicht ordnungsgemäss gereinigt ist und die Mängel nicht unverzüglich abgestellt werden,
- Schäden festgestellt werden,
- der Feuerlöscher benutzt wurde,
- die Rückgabe der Hütte nach 12.00 Uhr erfolgt.

Die Reinigung der Hütte, Reparatur von Schäden, Füllen des Feuerlöschers nach Benutzung werden vom Vereinsring Arzheim veranlasst. Die entstehenden Kosten werden mit der Kaution verrechnet, der eventuell verbleibende Restbetrag wird zurückerstattet, die Höhe der Kaution übersteigende Beträge werden von der Stadt Koblenz in Rechnung gestellt.

Die Reinigung der Hütte kann auch mit dem Hüttenwart vereinbart werden. Er behält dann den von ihm für die Nachreinigung festgesetzten Betrag von der Kaution ein und zahlt den restlichen Betrag aus, wenn keine sonstigen Schäden etc. festgestellt wurden.

Die Reparatur von Schäden oder das Füllen des Feuerlöschers kann auch durch den Nutzer veranlasst werden. Er hat sicherzustellen, dass die Reparatur sachgemäss in der ihm vom Hüttenwart gesetzten Frist erledigt wird. Nach sachgemässer Reparatur der Schäden und Bezahlung durch den Nutzer wird die Kaution zurückerstattet.

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Beauftragte oder Dritte an der Gesamtanlage verursacht werden. Ebenso haftet er für Nutzungsausfälle durch Schäden in Höhe des entgangenen Nutzungsentgeltes. Ihm obliegt der Nachweis, dass schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten nicht vorgelegen hat.

Der Nutzer stellt die Stadt Koblenz, den Vereinsring Arzheim und den Hüttenwart von Ansprüchen jeder Art frei, die von Dritten aus Anlass der Nutzung der Hütte einschliesslich der Vorbereitungs- und Aufräumungsarbeiten geltend gemacht werden.

 

 

 - Alle Angaben ohne Gewähr -